Der Teilnehmerkreis...
... setzt sich ausschließlich aus Arbeitnehmervertretern der Versicherungsbranche zusammen. Die Themen, mit denen sich diese Arbeitnehmervertreter auseinandersetzen müssen, unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Branchen. So ist sichergestellt, dass Ihnen Kenntnisse anhand Ihrer ganz eigenen Herausforderungen als Arbeitnehmervertreter vermittelt werden. Unsere Grundlagenseminare richten sich an alle neu gewählten oder nachgerückten Arbeitnehmervertreter, die noch keine Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben. Sie sind auch für Ersatzmitglieder zu empfehlen.

Ihr Schulungsanspruch
Als Arbeitnehmervertreter haben Sie einen Anspruch auf Schulung und Freistellung zur Fortbildung. Nehmen Sie diesen Anspruch wahr, damit Sie sich fachgerecht weiterbilden und so die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb kompetent und rechtssicher vertreten können.

Ihre Pflicht ...
... sich verantwortungsvoll für die Belegschaft einzusetzen, können Sie nur erfüllen, wenn Sie ausreichend informiert sind und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Deshalb haben Sie ein Recht auf das notwendige Handwerkszeug – aber eben auch die Pflicht, sich ausreichendes Wissen anzueignen. Zunächst einmal sind grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht unumgänglich.

Die Freistellung zum Seminar
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt in § 37 Absatz 6 vor, dass der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freizustellen und die Kosten (Seminargebühr, Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu übernehmen hat, soweit diese Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind.

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Keine Diskussion über die Notwendigkeit der Seminarteilnahme!
Die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gehört auf jeden Fall zu den zulässigen Schulungsinhalten. Sie sind in aller Regel für jedes Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Diese Kenntnisse werden vor allen Dingen in unseren Grundlagenseminaren vermittelt. Hält der Arbeitgeber bei der Wahl des Seminartermins “betriebliche Notwendigkeiten“ für nicht ausreichend berücksichtigt und ist gegen diesen Termin, so muss er zur Klärung dieser Frage die Einigungsstelle anrufen (§37 Abs. 6 BetrVG). Bezweifelt der Arbeitgeber, dass das Seminar für die BR-Arbeit notwendige Kenntnisse vermittelt, muss diese Meinungsverschiedenheit durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.
Unsere Seminare erfüllen jedoch ohne Zweifel die gesetzlichen Anforderungen, so dass diese Szenarien unwahrscheinlich sind.

Ergänzendes zur Anmeldung
Bitte achten Sie unbedingt auf einen rechtzeitigen Beschluss nach § 33 BetrVG und Weiterleitung an den Arbeitgeber! Bitte lassen Sie uns nach dem BR-Beschluss und der Mitteilung an den Arbeitgeber die Anmeldung per Brief, E-Mail, Fax oder über unsere Webseite zukommen. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung und Sie erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn alle notwendigen Anreiseinformationen (Anfahrtsskizze / Bahnverbindung / Teilnehmerliste...). Selbstverständlich können Sie sich bereits vorher unverbindlich einen Platz im Seminar reservieren lassen. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweise zur Abrechnung
Die Abrechnung der Seminargebühren erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber. Gleiches gilt für die im Hotel anfallenden Kosten. Sowohl die Übernachtung als auch die Kosten für die Verpflegung rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0176 - 34333182 zur Verfügung.

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