Ziel der NAG ist der Abschluss und die Durchsetzung von Tarifverträgen, um ihre Ziele zu erreichen. Zur Durchsetzung ihrer Ziele, Grundsätze und Forderungen ist die NAG bereit, alle gewerkschaftlichen Mittel einzusetzen. Dies schließt Maßnahmen des Arbeitskampfes oder andere Kampfmaßnahmen ein. Zur Wahrung gemeinsamer Belange arbeitet die NAG in der Tarifpolitik und anderen Bereichen auch in Kooperation mit anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammen.

Die Tarifverhandlungen werden von der Tarifkommission geführt. Diese besteht mindestens aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Vorstandes und Gewerkschaftsrates einschließlich der jeweiligen Stellvertreterin oder des Stellvertreters. Über Tarifforderungen, Annahme oder Ablehnung des Verhandlungsergebnisses, das Scheitern von Tarifverhandlungen sowie den Abschluss oder die Kündigung von Tarifverträgen entscheidet die Tarifkommission mehrheitlich. Über Urabstimmungen und Arbeitskampfmaßnahmen entscheidet der Vorstand. Bei Streik wird den im Arbeitskampf stehenden Mitgliedern eine Unterstützung gewährt.

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