Nachdem die Verhandlungen über Interessenausgleiche und Schutzvereinbarungen abgeschlossen sind, beginnt die ERGO nun mit der Umsetzung ihrer Vertriebsprojekte. D.h. Standorte werden geschlossen, Arbeitsplätze werden abgebaut und Änderungskündigungen auf nicht zumutbare Arbeitsplätze, die sich z.T. mehrere hundert Kilometer vom Wohnort entfernt befinden, werden ausgesprochen.

Wir stehen an der Seite unserer Mitglieder!

Im Falle einer Kündigung raten wir i.d.R. zu einer Kündigungsschutzklage. Dabei lassen wir unsere Mitglieder nicht allein, sondern unterstützen sie aktiv. Wir stellen ihnen Anwälte und tragen die Prozesskosten im Rahmen unserer Richtlinien.

Mehr dazu in unserer aktuellen Info.

Search