NAG unterstützt Forderungen

Presseerklärung – Gießen, am 07.12.2010

Neue Assekuranz Gewerkschaft unterstützt Forderungen nach
einer Nachjustierung des Versicherungsvermittlerrechts

Das Versicherungsvermittlerrecht soll um verbesserten Verbraucherschutz angereichert werden – Qualifizierung im Mittelpunkt.

Die Mitte November 2010 gegründete neue Gewerkschaft im privaten Versicherungsgewerbe (NAG – Neue Assekuranz Gewerkschaft) wird sich bei der Gestaltung von Berufsregeln und Arbeitsbedingungen für die Versicherungsangestellten im Innen- und Außendienst künftig mit eigenen Forderungen und Vorschlägen einmischen. Ihre Vorsitzende Waltraud Baier fordert im Hinblick auf das am 10.12.2010 in Brüssel stattfindende „public hearing“ zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie einen verbesserten Verbraucherschutz durch eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung von allen mit der Vermittlung von Versicherungen Betrauten.

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2002 habe hierzulande tatsächlich zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes geführt. Bei einer Weiterentwicklung müsse es nun darum gehen, die gestiegene und weiter steigende Komplexität der Beratungserfordernisse durch klarere Qualifikationsanforderungen zu untermauern. Weil die Beratungshaftung auch bei Anfängern in der Ausschließlichkeitsvermittlung durch das Versicherungsunternehmen übernommen wird, erfolge in vielen Fällen der Eintrag in das Register bei der IHK, womit qualifizierte Beratung nicht selten nur vorgetäuscht werde, kritisiert Waltraud Baier. Die NAG fordere, dass im Register als Versicherungsvermittler nur eingetragen sein darf, wer mit Erfolg die handlungs- und praxisorientierte IHK-Sachkundeprüfung abgelegt oder mehrjährige Berufserfahrung im Versicherungsaußendienst vorzuweisen hat. Der Eintrag im Register müsse als Berufszulassungsvoraussetzung wirken. Weiter sei eine starke Vermittlungsaufsicht nötig. Die BaFin müsse bei Unternehmensprüfungen kontrollieren und auch feststellen können, dass Versicherungsverträge nur über dafür wirklich qualifizierte Vertreter vermittelt wurden.

Die NAG bedauert auch, dass die Branche ihre Chance nur in Ansätzen genutzt hat, in dem jüngst vorgelegten „Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ ein wirklich überzeugendes und unmissverständliches Bekenntnis zur qualifizierten Kundenberatung zu geben. Die wichtige und richtige These des Bundesverbraucherschutzministeriums, dass Vertriebsanreize gegenüber dem Verbraucherschutz in den Hintergrund treten müssen, werde nicht ausreichend umgesetzt.

„Dienstanfänger in der Versicherungsvermittlung sollten mit erfolgsunabhängigem Gehalt im Angestelltenverhältnis, begleitet von qualifizierten Kollegen und ohne Verkaufsdruck die Kundenberatung im Rahmen der Versicherungsvermittlung ausüben“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende der Gewerkschaft. Die sei auch im Sinne der Brüsseler Überlegungen. Die Branche selbst erreiche mit einer soliden, vom Vermittlungserfolg unabhängigen Ausbildung vertrauens- und letztlich auch verkaufsfördernden Imagegewinn. Die Bereitschaft zur privat finanzierten Risikound
Altersvorsorge gewinnt damit auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse, betont die NAG.

In den mit dem Arbeitgeberverband und den Vermittlerverbänden bevorstehenden Gesprächen will die NAG Aus- und Weiterbildungsthemen sowie den Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ansprechen und ihre Weiterentwicklung in Verhandlungen der Sozialpartner sicherstellen.

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