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Streiken ist ein Grundrecht!
Nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes darf jeder Mensch sich an einem Streik beteiligen. Es braucht keine Zustimmung und keine Genehmigung. Dein Recht - deine Entscheidung.

Gut zu wissen: Wenn Du Mitglied bei der NAG bist und an ganztägigen Streiks teilnimmst, bekommst Du von uns pro Streiktag einen Ausgleich in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. So fängt Deine Gewerkschaft den Gehaltsabzug solidarisch mit auf! Schreibe dazu einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Du bekommst dann von uns weitere Informationen.

Muss ich vorher Bescheid geben, dass ich streike?
Nein. Du musst deine Teilnahme am Streik nicht vorab mitteilen - auch nicht, wenn Deine Führungskraft fragt.
Tipp: Der Arbeitskampf richtet sich gegen den Arbeitgeberverband - nicht gegen einzelne Führungskräfte. Ob Du ihnen freiwillig etwas sagst, entscheidest Du nach Deinem Gefühl.

Muss ich mich abmelden, wenn ich streike?
Nein. Es ist keine mündliche oder schriftliche Abmeldung notwendig. Wenn Du nach einem offiziellen Streikaufruf nicht zur Arbeit erscheinst oder Deine Arbeit niederlegst, nutzt Du Dein Streikrecht. (BAG-Urteil vom 31.05.1988)

Muss ich stempeln oder mich ein-/ausbuchen?
Nein.
• Bei einem ganztägigen Streik wird nicht gestempelt.
• Entscheidest Du Dich spontan während des Tages für die Teilnahme, keine „Gehen“-Buchung machen - sonst wird Deine Teilnahme als freiwillige Freizeit verstanden und das Streikziel untergraben.

Fehlende Kommen-/Gehen-Buchung? So gehst Du vor:
• Melde Dich nach dem Streik bei Deiner Führungskraft und teile mit, dass Du gestreikt hast.
• Die Personalabteilung bucht die fehlenden Stunden als "unentschuldigt" bzw. "unbezahlten Urlaub" und zieht das Gehalt entsprechend ab.
• Eine Verrechnung mit Überstunden ist nicht zulässig - das würde nicht als Streik gelten.
• Die Personalabteilung darf Dich fragen, wie lange Du gestreikt hast - diese Abfrage ist rechtlich erlaubt.

Achtung: Der Arbeitgeberverband will konsequenten Lohnabzug!
Der AGV (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V.) fordert seine Mitgliedsunternehmen ausdrücklich auf, bei Streikbeteiligung konsequent den Lohn abzuziehen. Ein „arbeitgeberfinanzierter“ Streik müsse laut AGV unbedingt vermieden werden - selbst wenn das zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Noch Fragen?

Melde Dich gerne bei uns - wir helfen Dir weiter!

Deine NAG - Mehr geht nur gemeinsam!

Die NAG hat das Ziel, Tarifverträge abzuschließen, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten zu regeln. Zum Zwecke der Vorbereitung von Tarifverhandlungen und Ihrer Durchführung werden Tarifkommissionen gebildet.

Darüber hinaus können auch Untertarifkommissionen gebildet werden, die den Auftrag haben, für die Tarifkommission Empfehlungen zu erarbeiten.

Die Tarifkommission führt alle Tarifverhandlungen, sofern sie dies nicht ausdrücklich per Beschluss, beispielsweise auf Untertarifkommissionen, delegiert.

Gemäß Satzung gehören der Tarifkommission die jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Vorstand und Gewerkschaftsrat an. Vorsitzende/r der Tarifkommission ist die/der Vorsitzende der NAG. Stellvertreter/in ist der/die Vorsitzende des Gewerkschaftsrates. Weitere Mitglieder sind vom Vorstand beschlossen worden.

Der aktuellen Tarifkommission gehören die folgenden Personen an:

Vorstand   Vorstand   Gewerkschaftsrat   Vorstand
Gaby
Mücke
 Bild Gaby Muecke   Marco
Nörenberg
Bild Joachim Liesenfeld   Joachim
Liesenfeld
Bild Marco Noerenberg   Stefan
Kappel
Bild Stefan Kappel

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Weitere Mitglieder:
Sabine
Beeker
Beeker 3  
Jenny
Blomeier
 
 Blomeier Jenny   Dirk
Domm
Bild Dirk Domm   Ina
Hosenfelder
Bild Ina Hosenfelder
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Tobias
Münster
Bild Tobias Münster   Bruno
Pesch
Bild Bruno Pesch    Uwe
Runge
 Runge Uwe      
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Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die Links zu allen Tarifverträgen, die der Arbeitgeberverband mit den Mitgliedsunternehmen verhandelt und auf seiner Webseite veröffentlicht hat, zur Verfügung.

Über die folgenden Links können Sie die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft downloaden:

Tarifpolitik

Ziel der NAG ist der Abschluss und die Durchsetzung von Tarifverträgen, um ihre Ziele zu erreichen. Zur Durchsetzung ihrer Ziele, Grundsätze und Forderungen ist die NAG bereit, alle gewerkschaftlichen Mittel einzusetzen. Dies schließt Maßnahmen des Arbeitskampfes oder andere Kampfmaßnahmen ein. Zur Wahrung gemeinsamer Belange arbeitet die NAG in der Tarifpolitik und anderen Bereichen auch in Kooperation mit anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammen.

Die Tarifverhandlungen werden von der Tarifkommission geführt. Diese besteht mindestens aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Vorstandes und Gewerkschaftsrates einschließlich der jeweiligen Stellvertreterin oder des Stellvertreters. Über Tarifforderungen, Annahme oder Ablehnung des Verhandlungsergebnisses, das Scheitern von Tarifverhandlungen sowie den Abschluss oder die Kündigung von Tarifverträgen entscheidet die Tarifkommission mehrheitlich. Über Urabstimmungen und Arbeitskampfmaßnahmen entscheidet der Vorstand. Bei Streik wird den im Arbeitskampf stehenden Mitgliedern eine Unterstützung gewährt.

Mit großem Bedauern hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen, nach der das Tarifeinheitsgesetz grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes stehe. „Wir glauben unverändert, dass die Beschäftigten in ihrem kollektiven Grundrecht der Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden“, sagt die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier. "Zwar soll das Tarifeinheitsgesetz in auch von der NAG stark kritisierten Punkten nachgebessert werden, dies beseitigt eine Behinderung des grundgesetzlich geschützten Betätigungsumfanges kleiner und neu gegründeter Gewerkschaften aus unserer Sicht nicht", sagt Baier. Von daher bleibt das Gesetz nach Auffassung der NAG eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Wettbewerbes. "Daran werden die vom Gericht dem Gesetzgeber aufgegebenen Nachbesserungen voraussichtlich nichts ändern", meint Baier.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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