IDD – NAG mahnt zur Umsetzung mit Augenmaß

Gießen, 18.10.2016 – Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) fordert den deutschen Gesetzgeber auf, bei der Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) in nationales Recht mit Augenmaß vorzugehen. Noch bis zum 23.02.2018 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hierfür Zeit. „Dabei geht es um die Ablösung der Insurance Mediation Directive (IMD), die schon heute die Anforderungen an den Vertrieb von Versicherungen regelt.“, erklärt Waltraud Baier, Vorsitzende der NAG.

„Die NAG begrüßt es sehr, dass mit der IDD ein weiterer Schritt in Richtung Verbraucherschutz und somit auch Vertrauensbildung getan werden soll. Dennoch ist es wichtig, mit Maß und Bedacht an die Sache heranzugehen. Es muss aufgepasst werden, dass nicht durch eine überzogene Detaillierung und eine Fokussierung auf einzelne Themen die Grundausrichtung aus den Augen verloren wird.“ Leidtragende, fürchtet Baier, könnten einmal mehr die Vertriebsbeschäftigten sein, deren Tätigkeit schon heute zahlreichen Regulierungen unterliege.

„Als Gewerkschaft der Versicherungsbeschäftigten stehen wir für Rahmenbedingungen für Versicherungsvermittler, welche die berechtigten Interessen der Kunden nach Transparenz und Beratung in Einklang mit denen unserer Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb bringen“, sagt Baier. So seien neben dem Augenmaß beim Gesetzgeber auch Anpassungen in Fragen der Vergütung, der Qualifizierung und des Change Managements durch die Branche nötig. Die NAG werde ihren Dialog mit der Politik und der Branche intensivieren, um den Interessen der Beschäftigten angemessenes Gehör zu verschaffen.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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