NAG zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Gießen, 04.12.2015

Die NAG reagiert kämpferisch auf die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BAG, die von der NAG gegen das Urteil des LAG Hessen vom April dieses Jahres eingelegt wurde. Die Gewerkschaft ver.di hatte Klage eingereicht, um die NAG als unliebsame Konkurrenz loszuwerden.

„Dass es seit diesem Jahr durch eine Gesetzesänderung möglich ist, in nur einer Instanz und einer einzigen mündlichen Anhörung und ohne Zulassung einer Revision über eine Grundrechtsfrage zu entscheiden, kann mit dem grundgesetzlichen Anspruch auf Gewerkschaftsfreiheit nicht vereinbar sein", sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstands der NAG. Gegründet wurde die NAG erst Ende 2010. Sie zeigt sich zuversichtlich, dass dieser Grundsatzfrage vor dem Bundesverfassungsgericht nun endlich die gebotene Würdigung zuteil wird. Weiter prüft die NAG auch die Anrufung europäischer Gerichtsbarkeiten, weil sie auch eine Unvereinbarkeit dieser Entscheidungen mit dem Europarecht sieht.

„Wenn einer jungen Gewerkschaft kurz nach der Gründung, in der sie naturgemäß im Aufbau ist, bereits aufgrund vermeintlich fehlender Durchsetzungskraft die Tariffähigkeit rechtmäßig versagt werden kann, wird ihr der Zugang zum Tarifgeschehen abgeschnitten und sie kann die Tariffähigkeit faktisch nie mehr erlangen. Das käme einem Gründungsverbot für neue Gewerkschaften gleich!" erklärt Baier.

Die NAG hat kein Verständnis dafür, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit den kürzlich erfolgten Tarifabschluss der NAG ebenso unberücksichtigt ließ, wie das deutliche Mitgliederwachstum und die gewonnenen Aufsichtsratswahlen in der Branche.

Details zur weiteren Vorgehensweise wird die NAG in Kürze bekannt geben.

Die PDF-Version der Pressemitteilung finden Sie hier.

Hamburg/München/Frankfurt/Gießen, 20.9.2015

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