Gießen, 30.09.2015
Augesprochen kritisch bewertet die NAG die kürzlich bekannt gewordenen Überlegungen innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), kapitalgedeckte private Altersversorgungkonten einzurichten. Ganz abgesehen davon, dass diese Pläne als Angriff auf die Arbeitsplätze im privaten Versicherungsgewerbe mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden, sprechen auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen ein privates Versicherungsangebot durch eine sich in einen wirtschaftlichen Wettbewerb drängende staatliche Versicherungseinrichtung.