ver.di zieht erneut gegen die NAG vor Gericht!

In einer Pressemitteilung vom 04.09.2014 hat ver.di erklärt ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Tarifunfähigkeit der NAG eingeleitet zu haben. Begründet wird dieses damit, dass die NAG keine Gewerkschaft sei, es der NAG an Durchsetzungskraft fehle und sie nicht in Erscheinung trete. Das alles träfe nur für ver.di zu.

Hierzu ein erstes Statement unserer Vorsitzenden Waltraud Baier:

"Wir sind sehr zufrieden mit der Entwicklung der NAG und sehen dem Gerichtsverfahren mit großer Zuversicht entgegen. Der Versuch, unserer jungen Organisation die verfassungsmäßigen Rechte zu entziehen und auf diese Weise von den vielfältigen Unzulänglichkeiten der eigenen Organisation abzulenken, kann nur scheitern. Ver.di wird ihren Mitgliedern nicht erklären können, wie hohe Summen von Mitgliedsbeiträgen verpulvert werden, um Kolleginnen und Kollegen zu bekämpfen, die wesentlich aktiver und kompetenter als sie selbst die Interessen der Beschäftigten im Innen- und Außendienst der Versicherungswirtschaft vertreten.

Unzweifelhaft ist die NAG eine Gewerkschaft!“ erklärt Waltraud Baier weiter. "Ver.di versucht in der privaten Versicherungswirtschaft eine Monopolstellung zu verteidigen, die sie mit einem Organisationsgrad von weniger als 10% gar nicht besitzt. Statt Energie in die Bekämpfung mitbewerbender Gewerkschaften zu investieren, sollte ver.di sich darauf konzentrieren, für eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen und die Sicherheit der  Arbeitsplätze einzutreten. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf!“

Unsere Presseerklärung zu diesem Thema finden Sie hier...

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