Das Manager Magazin greift Kreuzzug von ver.di gegen die NAG auf

Gießen, den 30.08.2019 - In seiner aktuellen Ausgabe widmet sich das renommierte Manager Magazin der ausgesprochen unrühmlichen Rolle der Gewerkschaft ver.di im Kampf gegen den kleineren Wettbewerber NAG (Ausgabe 09/2019, S.97, „Machtbesessen").

Unter anderem heißt es dort: „...Unter Mitgliederschwund leidend, verfolgt Verdi eine knüppelharte Linie: Wo immer es geht, bekämpft man Spartenkonkurrenten – auch gerichtlich..." und weiter: „..Gestritten wird um die Kernfrage: Wie mächtig muss eine Gewerkschaft sein, damit sie als Tarifpartner agieren und bei Betriebs- und Aufsichtsratswahlen antreten kann? Bei Ergo in Hamburg rangiert die NAG vor Verdi – ist dort also mächtiger. Im Mutterkonzern Munich Re ist sie mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten...".

Richtigerweise wird ausgeführt: "... 2015 verweigerten Richter der NAG die Tariffähigkeit und entzogen ihr somit die Geschäftsgrundlage. Die NAG sieht Grundrechte verletzt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sollte sie verlieren, geht es wohl vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dann würde der deutsche Mächtigkeitsbegriff überprüft." Das Manager Magazin kommt zu dem Schluss: „...Seit dem Arbeitsgerichtsurteil liefern sich NAG und Verdi eine Schlammschlacht. Mal fechten Verdi-Advokaten Betriebsratswahlen an, bei der eine NAG-Liste antrat, mal lehnen Wahlvorstände NAG-Vorschläge aus formalen Gründen ab. Die Folge: Die NAG kann sich nicht weiterentwickeln..."

Gaby Mücke, Vorstandsvorsitzende der NAG, begrüßt die Berichterstattung. „Ich würde mich freuen, wenn die sehr unrühmliche Rolle von ver.di, die Mitgliedsgelder in erheblichem Umfang einsetzt, um der NAG mit Hilfe von Gerichten das Grundrecht auf gewerkschaftlicher Gründungsfreiheit zu entziehen, in den Unternehmen der Branche unverfälscht wahrgenommen wird.", sagt die Gewerkschafterin. Die Wachstumsstory der NAG, die mittlerweile in rund 50 Unternehmen der Versicherungswirtschaft mit Mitgliedern vertreten ist, sei ebenso ungebrochen wie die Absicht, für die Durchsetzung des Grundrechts nötigenfalls bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

„Wir von der NAG sehen das ganz klar so: Es kann nicht sein, dass es ein im Grundgesetz verankertes Gründungsrecht für neue Gewerkschaften gibt, das von ver.di dadurch außer Kraft gesetzt werden kann, dass der NAG nach nicht einmal fünfjährigem Bestehen mit Hilfe der Arbeitsgerichte aufgrund vermeintlich fehlender Größe der Zugang zum Tarifgeschehen dauerhaft verwehrt wird.", fasst Mücke zusammen.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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