Stimmenübertragung für Hauptversammlungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den kommenden Wochen finden vielerorts die Hauptversammlungen der der großen Versicherungskonzerne statt.

Viele von Ihnen sind Belegschaftsaktionäre, haben aber nicht die Möglichkeit persönlich zur Hauptversammlung zu fahren. Diesen Kolleginnen und Kollegen möchten wir gerne anbieten, ihre Stimmen zu übertragen. Hierfür haben wir unseren Sekretär Jürgen Stachan beauftragt das Stimmrecht auf Ihren Wunsch für Sie auszuüben.

Da die Depotbanken ihre Kunden in den nächsten Tagen anschreiben bzw. das bereits getan haben und um Stimmrechtsübertragung bitten, möchten wir Ihnen eine Alternative bieten. Die Alternative ist, dass Ihre Gewerkschaft und nicht Ihre Bank, Ihre Interessen bei der Hauptversammlung wahrnimmt.

Damit eine von Ihnen gewünschte Stimmrechtsübertragung nicht scheitert, ist folgendes zu tun:

Der Einladung zur Hauptversammlung liegt ein Formular bei, mittels diesem Sie eine zu benennende Person zur Teilnahme an der Hauptversammlung bevollmächtigen können.

Bevollmächtigen Sie

Jürgen Stachan, Giesener Str. 43, 31157 Sarstedt


für Sie an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Der Tagesordnung zur Hauptversammlung können Sie entnehmen, welche Beschlüsse die Hauptversammlung treffen soll.

Sind Sie mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates und des Vorstandes zur Abstimmung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, dem Kollegen Jürgen Stachan eine Weisung für die Abstimmung zu erteilen. Sie vermerken dann auf der Einzelweisung für die Ausübung des Stimmrechts Ihre Weisung, der Kollege Stachan selbstverständlich folgen wird.

Diese Weisung senden Sie bitte dann an

Jürgen Stachan, Giesener Str. 43, 31157 Sarstedt


Bitte informieren Sie Jürgen Stachan in jedem Fall über die Vertretungsvollmacht (gerne auch per mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), da dieser keine Namen der zu Vertretenden mehr bekommt.

Wir wünschen allen Belegschaftsaktionären eine gute Kursentwicklung und gute Dividenden (sofern diese nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeschüttet werden).

Ihre NAG

NAG sagt „Nein!“ zum gläsernen Mitarbeiter!

Die Regierungskoalition hat die für den 01.02.2013 geplante Abstimmung des Bundestages über den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BT-Drs. 17/4230) von der Tagesordnung genommen und weitere Gespräche mit allen Beteiligten angekündigt. Und das ist auch richtig so!

Über 100.000 Unterzeichner hatten mit ihrer Unterschrift unter eine Petition ihre berechtigte Kritik gegen das Gesetzesvorhaben zum Ausdruck gebracht. Auch viel NAG-Mitglieder haben das getan.

Das Arbeiten im Innen- und Außendienst in der Versicherungsbranche ist durch den Einsatz von Datenverarbeitungstechnik geprägt. Viele unserer Mitglieder üben in ihrer Eigenschaft als Betriebsräte die Mitbestimmungsrechte im Sinne der Kolleginnen und Kollegen hierbei ständig aus.

Wir lehnen den vorgelegten Änderungsentwurf als Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten ab. Beschäftigte dürfen im Betrieb keinen Datenschutz zweiter Klasse erhalten, um wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber damit zu dienen.

  • Die Erweiterung des Arbeitsvertrages zur Rechtsgrundlage der Datennutzung, um „die gegenüber dem Beschäftigten bestehenden Rechte des Arbeitgebers einschließlich der Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrzunehmen“(§32 g) ist ein Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen, deren Rechte hierzu noch nicht einmal gestärkt werden.

    Mit dieser Formulierung wird dem Arbeitgeber ein weites, nicht spezifiziertes Nutzungsrecht für Beschäftigtendaten eröffnet und der Beschäftigte gibt sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Betriebseingang ab.

  • Im Sinne von „gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben.“ (Vorblatt B des Gesetzentwurfes), werden mit den §§ 32 d und e die Möglichkeiten der Überwachung der Beschäftigten bei Strafverdacht oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber als Betriebspolizei grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Das Verbot einer Verwertung von Daten außerhalb der angestrebten Zweckbestimmung fehlt.

  • Dieser Gesetzentwurf schützt die Beschäftigten vor unrechtmäßiger Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten dadurch, dass die Rechtmäßigkeit durch dieses Gesetz hergestellt werden soll. Jeder einigermaßen sachkundige Arbeitgeber wird in die Lage versetzt, Datenschutzskandale „ordnungsgemäß“ zu vermeiden.

  • Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag aufgegeben.

Für die von der Regierungskoalition angekündigten Gespräche mit den Betroffenen, haben wir den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Rainer Brüderle unsere Gesprächsbereitschaft zum Ausdruck gebracht.

Weihnachtsgrüße

Wir

wünschen Euch

ein frohes Weihnachts-

fest, ein paar Tage

Gemütlichkeit mit viel Zeit

zum Ausruhen und Genießen,

zum Kräfte sammlen

für ein neues Jahr. Ein

Jahr ohne Seelenschmerzen und

ohne Kopfweh, ein Jahr ohne Sorgen,

mit soviel Erfolg, wie man braucht,

um zufrieden zu sein, und nur soviel,

Stress, wie Ihr vertragt, um gesund zu bleiben,

mit so wenig Ärger wie möglich und

soviel Freude wie möglich, um 365 Tage lang rundum

glücklich zu sein. Diesen Weihnachtsbaum der guten

Wünsche überreiche wir Ihnen mit vielen herzlichen Grüßen

Ihre NAG

Bericht über die NAG-Aktionen am 28. November 2012 und 4. Dezember 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

innerhalb von einer Woche ist es uns gelungen, rund 1.300 Kollegen dazu zu bewegen, ein deutliches Zeichen zu setzen:

  • gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes
  • für soziale Schutzregelungen
  • für eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik
  • gegen vertriebsschädigende Planungen
  • für die Ausbildung und Übernahme junger Menschen

Rund 1.300 Kolleginnen und Kollegen sind  am 28.11. und 4.12. unserem Aufruf gefolgt und auf die Straße gegangen. Darauf sind wir stolz als NAG, denn innerhalb eines so kurzen Zeitraumes so viele Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren, bedarf schon einiges an Aufwand und zeugt von der Organisationsfähigkeit der NAG. Stolz sind wir aber insbesondere auch auf jedes einzelne Mitglied, das sich am 28.11. und/oder  4.12. in unsere Aktion(en) eingebracht hat.

600 ERGO Beschäftigte demonstrieren am 4.12.2012 in München

Stand up and fight . . .  600 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf der NAG und demonstrierten am 4.12. in München für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Lautstark setzen sie ein deutliches Zeichen gegen den beabsichtigten personellen Kahlschlag des ERGO-Vorstandes und für eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik!

 Lesen Sie hier die Presseerklärung

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