Gießen, 08.10.2015
Der aktuelle Branchentrend zur Verabschiedung von Garantien und klassischen Produkten wirft Fragen zur Zukunftsfähigkeit der deutschen Lebensversicherung (LV) auf. Daher fordert die NAG in Ihrer aktuellen Pressemitteilung eine Einkommenssicherung für Vermittler und erteilt Regierungsplänen zur Abschaffung des Garantiezinses eine klare Absage.
Gießen, 30.09.2015
Augesprochen kritisch bewertet die NAG die kürzlich bekannt gewordenen Überlegungen innerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), kapitalgedeckte private Altersversorgungkonten einzurichten. Ganz abgesehen davon, dass diese Pläne als Angriff auf die Arbeitsplätze im privaten Versicherungsgewerbe mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden, sprechen auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen ein privates Versicherungsangebot durch eine sich in einen wirtschaftlichen Wettbewerb drängende staatliche Versicherungseinrichtung.
Hamburg/München/Frankfurt/Gießen, 20.9.2015 - Mit Entsetzen haben die betroffenen Beschäftigten in den Service Center Betrieben der Halleschen in München, Frankfurt und Hamburg auf die Pläne der Geschäftsleitung reagiert, ihre Standorte zum 31.12.2017 zu schließen. An jedem dieser Standorte sind rund 50 Kolleginnen und Kollege betroffen.
„Diese Schließungspläne kommen für die Beschäftigten, die Betriebsräte und uns als NAG wie aus heiterem Himmel!", sagt Marco Nörenberg, Vorsitzender des Gewerkschaftsrats der NAG. Eine wirtschaftliche Schieflage läge nicht vor, vielmehr würden die Betroffenen ohne Not erheblichen wirtschaftlichen Existenzängsten ausgesetzt.
Der Gewerkschafter moniert die fehlende Perspektive für die Betroffenen. Zwar biete der Vorstand allen Arbeitsplätze in den verbleibenden Standorten an. Bei Entfernungen von mehreren hundert Kilometern zum neuen Arbeitsplatz ist das für die meisten aber nur eine theoretische Chance. „Im Management weiß man sehr genau, dass auf diese Weise über 80% der Betroffenen faktisch auf eine Zwangsabfindung verwiesen werden." Das sei kein angemessener Umgang mit den teils seit Jahrzehnten treuen Beschäftigten, die stolz auf ihr Unternehmen seien und für die nun eine Welt zusammenbreche.
Zum August sei bspw. in Hamburg sogar noch ein Ausbildungsplatz neu besetzt worden. Für die junge Kollegin, die vor wenigen Wochen erst ins Berufsleben eingestiegen ist, fällt der Schließungstermin noch in ihre Ausbildungszeit. „Das ist, freundlich ausgedrückt, unseriöses Gebaren. Man hätte der Kollegin nicht durch diese Täuschung die Chance auf einen Ausbildungsplatz bei einem Wettbewerber verbauen dürfen!" kritisiert Nörenberg.
Am vergangenen Freitag nahm Nörenberg für die NAG an einer kurzfristig anberaumten Betriebsversammlung des Service Centers in Hamburg teil. Dort sicherte er den Kolleginnen und Kollegen die Unterstützung der NAG beim Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze zu. „Von fantasievollen Aktionen bis zur Arbeitsniederlegung ist alles denkbar", sagt Nörenberg. „Wir werden die Vorstandspläne nicht hinnehmen und stehen fest an der Seite der Betroffenen!"
Düsseldorf/Gießen, 16.7.2015 – Bei der Aufsichtsratswahl der ERGO-Tochter EBV hat die NAG einen deutlichen Wahlerfolg erzielt: Mit rund 70% bzw. 1300 der abgegebenen Stimmen wurden in dem mitbestimmten Unternehmen beide Gewerkschaftssitze erzielt. Der gewerkschaftliche Wettbewerber ver.di erzielte rund 30% der Stimmen und ging somit leer aus. Damit sind die NAG Kandidaten Heinz Elzer und Anja Vennebusch gewählt.
„Dieses Ergebnis ist eine Bestätigung nicht nur für die engagierte Arbeit der NAG in der Assekuranz und besonders in Fragen des Außendienstes, sondern darüber hinaus auch ein herausragender Erfolg unseres kompetenten Teams von Kandidatinnen und Kandidaten!“, freut sich Waltraud Baier, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Heinz Elzer und Anja Vennebusch werden das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler durch eine kompetent-kritische Arbeitnehmerpolitik im Aufsichtsrat rechtfertigen.“ Dabei werde man eng mit den Betriebsräten im Unternehmen zusammenarbeiten.
Für das von ver.di gegen die NAG angestrengte Statusverfahren sieht Baier ihre Organisation deutlich bestätigt und gestärkt: „ver.di behauptet vor Gericht, die NAG sei klein und unbedeutend. 1300 Kolleginnen und Kollegen der EBV sehen das ganz offensichtlich nicht so und haben ein beachtenswertes Zeichen gesetzt!“, führt Baier aus.
Bundespräsident Joachim Gauck hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz unterschrieben. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat es nun Gesetzeskraft. Gauck dürfte sich bewusst sein, welche Büchse der Pandora er damit schon jetzt geöffnet hat. Praktisch von allen Seiten hat es nicht an Warnungen gefehlt. Erwartungsgemäß kündigte eine Vielzahl von Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an – darunter als einzige Gewerkschaft in der Versicherungswirtschaft in Deutschland die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG).
Gießen, 14. Juli 2015 – „Die Beschäftigten werden nun auf das Schwerste in ihrem kollektiven Grundrecht der Koalitionsfreiheit beeinträchtigt.“ Das sagte in einer ersten Reaktion bei Bekanntwerden der Unterzeichnung des TEG durch Gauck die Vorsitzende der Neuen Assekuranz Gewerkschaft, Waltraud Baier.
Dies werde man vor allem im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versicherungswirtschaft „auf keinen Fall“ hinnehmen. Baier kündigte für die NAG an, ebenfalls den Gang nach Karlsruhe zu gehen und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
„Wir bedauern es, dass die DGB-Gewerkschaften wider besseres Wissen hier die Hände jetzt in den Schoß legen – zum Nachteil der Beschäftigten, wie man anfügen muss“, so Baier. Denn in den meisten Bereichen haben die DGB-Gewerkschaften an gewerkschaftlichen Alternativen für die Beschäftigten tatsächlich kein Interesse. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat genauso wie andere DGB-Gewerkschaften keine Reaktion auf Gaucks Entscheidung für das TEG erkennen lassen.
Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 hatte die NAG Bundespräsident Gauck wegen der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Tarifeinheitsgesetz aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Die NAG sieht in dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingebrachten Gesetz neben einer Reihe von handwerklichen Mängeln auch vor dem Hintergrund der ohnehin restriktiven Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Tariffähigkeit zusätzliche Einschränkungen der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts.
Zumal durch das TEG Neugründungen von Gewerkschaften faktisch erheblich zusätzlich über die ohnehin restriktive höchstrichterliche Rechtsprechung hinaus eingeschränkt werden, denn neu gegründete Gewerkschaften sind naturgemäß am Beginn ihrer Entwicklung noch klein. Auch die NAG wird als zwar stark wachsende, aber junge Gewerkschaft in ihrer Weiterentwicklung unzulässig eingeschränkt. In Betrieben, in denen sie nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist, kann sie nach dem TEG nicht mehr Arbeitskampf betreiben.
Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz sogenannte „Minderheits-“ und „Mehrheitsgewerkschaften“. Baier: „So werden die Belegschaften juristisch gespalten. Das lehnen wir strikt ab.“ Gewerkschaften werden auf die bloße Nachzeichnung von Tarifverträgen anderer Organisationen beschränkt. Das sei nicht mit dem verfassungsmäßig festgelegten gewerkschaftlichen Wettbewerb vereinbar, weil die Minderheitsgewerkschaft nicht annähernd auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber agieren kann, beklagt Baier.
Nach Auffassung der NAG stellt das Tarifeinheitsgesetz eine historische Zäsur dar. Erstmals wird durch den Gesetzgeber selbst in die garantierten Grundrechte von Gewerkschaften eingegriffen. Baier abschließend: „Wir hatten in unserem Schreiben den Herrn Bundespräsidenten nachdrücklich auf die Folgen seiner Unterschrift hingewiesen. Er hat unsere Warnungen nicht beachtet. Deshalb ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht nun unausweichlich“.