Nach Gauck-Unterschrift: NAG legt Verfassungsbeschwerde ein

Bundespräsident Joachim Gauck hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz unterschrieben. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat es nun Gesetzeskraft. Gauck dürfte sich bewusst sein, welche Büchse der Pandora er damit schon jetzt geöffnet hat. Praktisch von allen Seiten hat es nicht an Warnungen gefehlt. Erwartungsgemäß kündigte eine Vielzahl von Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an – darunter als einzige Gewerkschaft in der Versicherungswirtschaft in Deutschland die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG).

Gießen, 14. Juli 2015 – „Die Beschäftigten werden nun auf das Schwerste in ihrem kollektiven Grundrecht der Koalitionsfreiheit beeinträchtigt.“ Das sagte in einer ersten Reaktion bei Bekanntwerden der Unterzeichnung des TEG durch Gauck die Vorsitzende der Neuen Assekuranz Gewerkschaft, Waltraud Baier.

Dies werde man vor allem im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versicherungswirtschaft „auf keinen Fall“ hinnehmen. Baier kündigte für die NAG an, ebenfalls den Gang nach Karlsruhe zu gehen und Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

„Wir bedauern es, dass die DGB-Gewerkschaften wider besseres Wissen hier die Hände jetzt in den Schoß legen – zum Nachteil der Beschäftigten, wie man anfügen muss“, so Baier. Denn in den meisten Bereichen haben die DGB-Gewerkschaften an gewerkschaftlichen Alternativen für die Beschäftigten tatsächlich kein Interesse. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat genauso wie andere DGB-Gewerkschaften keine Reaktion auf Gaucks Entscheidung für das TEG erkennen lassen.

Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 hatte die NAG Bundespräsident Gauck wegen der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Tarifeinheitsgesetz aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Die NAG sieht in dem von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eingebrachten Gesetz neben einer Reihe von handwerklichen Mängeln auch vor dem Hintergrund der ohnehin restriktiven Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Tariffähigkeit zusätzliche Einschränkungen der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts.

Zumal durch das TEG Neugründungen von Gewerkschaften faktisch erheblich zusätzlich über die ohnehin restriktive höchstrichterliche Rechtsprechung hinaus eingeschränkt werden, denn neu gegründete Gewerkschaften sind naturgemäß am Beginn ihrer Entwicklung noch klein. Auch die NAG wird als zwar stark wachsende, aber junge Gewerkschaft in ihrer Weiterentwicklung unzulässig eingeschränkt. In Betrieben, in denen sie nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist, kann sie nach dem TEG nicht mehr Arbeitskampf betreiben.

Darüber hinaus unterscheidet das Gesetz sogenannte „Minderheits-“ und „Mehrheitsgewerkschaften“. Baier: „So werden die Belegschaften juristisch gespalten. Das lehnen wir strikt ab.“ Gewerkschaften werden auf die bloße Nachzeichnung von Tarifverträgen anderer Organisationen beschränkt. Das sei nicht mit dem verfassungsmäßig festgelegten gewerkschaftlichen Wettbewerb vereinbar, weil die Minderheitsgewerkschaft nicht annähernd auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber agieren kann, beklagt Baier.

Nach Auffassung der NAG stellt das Tarifeinheitsgesetz eine historische Zäsur dar. Erstmals wird durch den Gesetzgeber selbst in die garantierten Grundrechte von Gewerkschaften eingegriffen. Baier abschließend: „Wir hatten in unserem Schreiben den Herrn Bundespräsidenten nachdrücklich auf die Folgen seiner Unterschrift hingewiesen. Er hat unsere Warnungen nicht beachtet. Deshalb ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht nun unausweichlich“.

NAG an Gauck: Stoppen Sie das Tarifeinheitsgesetz!

Jetzt hängt alles an Bundespräsident Joachim Gauck. Als letzte Instanz im demokratischen Gesetzgebungsverfahren muss er entscheiden: erlangt das Tarifeinheitsgesetz Gesetzeskraft oder nicht. In einem Offenen Brief fordert die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) Gauck auf, seine Unterschrift nicht unter das umstrittene Gesetz zu setzen. Tut er es doch, droht die Demokratie in unserem Land nachhaltigen Schaden zu nehmen.

Gießen, 22. Juni 2015 – Als Bundespräsident, so die Verfasser des Briefes, habe Gauck „das Recht und die Pflicht“, bei offenkundig verfassungswidrigen Regelungen einem Gesetz die Unterschrift zu verweigern. Unterzeichnet ist das Schreiben von der Vorsitzenden der Gewerkschaft, Waltraud Baier. Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) sei ein solches Gesetz. Zahlreiche Verfassungsrechtler hätten völlig unabhängig voneinander die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Bestimmungen darin reklamiert. 

Das vom kleineren Koalitionspartner SPD eingebrachte TEG wurde vom Bundestag mit Mehrheit beschlossen, allerdings nicht von allen Abgeordneten der Großen Koalition. Obwohl nicht zustimmungspflichtig, votierte am 12. Juni auch der Bundesrat für das Gesetz. Es könnte nun voraussichtlich Anfang Juli in Kraft treten – es sei denn, der Bundespräsident als letzte Instanz im Gesetzgebungsverfahren weigert sich, es zu unterschreiben.

Selbst in Koalitionskreisen unumstritten und von Gauck kaum übersehbar ist, dass das Gesetz aus der Feder von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Vielzahl handwerklicher Schwächen aufweist. Zu nennen wären hier insbesondere erkennbare Probleme und Umgehungstatbestände, die sich aus dem Anknüpfungspunkt „Betrieb“ ergeben und das notarielle Verfahren zur Ermittlung der größeren Gewerkschaft im Betrieb. Baier: „Es ist einfach hanebüchen, wie unprofessionell die Mutter und die Väter dieses Gesetzes zu Werke gegangen sind!“

Überdies zwingt das Gesetz sogenannte „Minderheitsgewerkschaften“ indirekt zur bloßen Nachzeichnung von Tarifverträgen anderer Organisationen. Damit würde das von Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Streikrecht für diese Gewerkschaften außer Kraft gesetzt, so Baier in dem Brief an Gauck.

Zudem blieben als unausweichliche Folge des Gesetzes gewerkschaftliche Neugründungen und die Weiterentwicklung kleinerer Gewerkschaften faktisch für alle Zukunft ausgeschlossen. Baier: „Das wäre vollkommen inakzeptabel.“ Denn um Tarifverträge durchsetzen zu können, bedürfe es der Möglichkeit zum Arbeitskampf. Neu gegründete Gewerkschaften hätten schlechterdings zunächst immer eine geringe Größe. Dieses Gesetzesvorhaben sehe nun vor, dass sie deswegen keine im Betrieb wirksamen Tarifverträge mehr abschließen könnten. Baier: „Damit wäre die Koalitionsfreiheit in eine Koalitionsunfreiheit umgewandelt.“

Den Beschäftigten bleibt dann nur die Wahl zwischen Pest und Cholera: entweder den per Gesetz zu de-facto-Monopolisten beförderten DGB-Gewerkschaften beizutreten oder sich ganz zu entsolidarisieren. Baier: „Beides wäre der Demokratie in unserem Lande aufs Äußerste abträglich.“ Sie bezweifelt in dem Schreiben an Gauck „als oberstem Repräsentanten unseres demokratischen Gemeinwesens“, dass dies von ihm gewollt sein könnte.

Für den Fall, dass Gauck seine Unterschrift dennoch unter das umstrittene Gesetz setzen sollte, sieht Baier ein jahrelanges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht voraus – mit Obsiegen der Gegner des Tarifeinheitsgesetzes. In der Zwischenzeit wären eine Vielzahl von Konflikten und eine wachsende Rechtsunsicherheit in den Betrieben in Kauf zu nehmen. Hinzu käme, dass die soeben bei der Deutschen Bahn getroffene Schlichtungsvereinbarung das Gesetz noch unmittelbar vor Inkrafttreten konterkariert hat. Baier: „Die Vereinbarung verlangt keine Tarifeinheit.“

Das NAG-Schreiben mündet in der Forderung an Gauck, dem Gesetz seine Unterschrift zu verweigern. Gauck solle das TEG stoppen und damit dafür sorgen, dass „nicht ein Tarifeinheitsgesetz Wirklichkeit wird, welches dem Grundgesetz zuwiderläuft und die Beschäftigten in ihrer darin garantierten freien Wahl ihrer Interessenvertretung nachhaltig beschneiden würde!“

Hintergrund: Die NAG ist die erste deutsche Spezialgewerkschaft für die Interessen der Beschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe. Ihr Ziel ist es, die Beschäftigten in der deutschen Versicherungsbranche zusammenzuschließen, um mit ihnen und für sie ganz gezielt für die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten des Innen- und des Außendienstes einzutreten.

An einer solchen Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat es in der Versicherungswirtschaft bislang gefehlt. Zwar behauptet die Gewerkschaft für den Dienstleistungsbereich ver.di ihre Tariffähigkeit auch für die Versicherungswirtschaft, konnte aber dafür kürzlich vom Landesarbeitsgericht Hessen mangels belastbarer Mitgliederzahlen für den Versicherungsbereich keine Bestätigung erhalten.

Ver.di selbst weiß um ihre mitgliederzahlenmäßige Schwäche vor allem im Versicherungsbereich und steht auch deswegen dem TEG offiziell ablehnend gegenüber. Das hindert sie freilich nicht daran, gleichzeitig alle Hebel bis hin zu gerichtlichen Statusverfahren gegen die NAG und den gewerkschaftlichen Wettbewerb in Bewegung zu setzen. Während die NAG immer konsequent für gewerkschaftlichen Wettbewerb eintritt, offenbart ver.di hier eine ambivalente Haltung.

Das Schreiben an Gauck im Wortlaut finden Sie hier. Weitere Informationen, Interviews und Fotomaterial auf Anfrage.

NAG an Draghi: Keine weitere Enteignung der Sparer!

Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi muss weiter Kritik einstecken. Nach wichtigen Ökonomen wie dem Bundesbank-Präsidenten Jens Weidmann melden sich nun führende Arbeitnehmervertreter der Versicherungswirtschaft zu Wort. In einem Brandbrief an Draghi fordert die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) eine Abkehr von seiner Liquiditätspolitik – „aus Sorge um die Zukunftsfähigkeit der deutschen Lebensversicherung, die Sicherheit der Arbeitsplätze und das Altersversorgungsniveau der Bevölkerung“, wie es in dem Schreiben heißt.

Gießen, 15. Juni 2015 – Die NAG beklagt sich in dem Brief an Draghi über dessen Politik der Versorgung der Kapitalmärkte mit überbordender Liquidität und das Billionen-Euro-Aufkaufprogramm für Staatsanleihen. Als Folge dieser Politik sei zu beobachten, dass Zinsen für Staatsanleihen dauerhaft künstlich niedrig gehalten werden, und zwar auch da, wo eine dem Risiko entsprechende Bewertung durch die Kapitalmärkte einen höheren Zins erfordern würde.
Unterzeichnet ist das Schreiben von der Vorsitzenden der Gewerkschaft, Waltraud Baier. Ihr zufolge gilt für Staatsanleihen besonders sicher geltender Schuldner wie etwa der Bundesrepublik Deutschland inzwischen gar für zehnjährige Staatsanleihen ein Zins um null Prozent. Baier: „Das bedeutet einen Sparzins unterhalb der Inflationsrate – und selbst bei sehr langen Sparvorgängen realen Kapitalverzehr.“

Lebensversicherer seien, so Baier weiter, gesetzlich und moralisch gehalten, die Versichertengelder besonders sicher anzulegen. Bleibt es bei Draghis bisheriger Politik, werde ihnen aber die Kapitalanlagerendite immer weiter heruntergedrückt. Als Alternative bleibe den Versicherern nur die Flucht in wesentlich riskantere Anlagen. Sie aber dürfte kaum im Interesse der sparenden Bevölkerung liegen, so das NAG-Schreiben.

Wie die Verfasser weiter an Draghi schreiben, sorgten die Eigenkapitalanforderungen nach den  Solvabilitätsvorschriften „Solvency II“ bei derartigen Niedrigzinsen zudem für einen erheblich steigenden Eigenkapitalbedarf der Lebensversicherer.

Nicht zuletzt sei die vorgeschriebene Bildung der Zinszusatzreserve zur dauerhaften Sicherstellung der Erfüllung der Versichertenansprüche bei extrem niedrigen Zinsen mit erheblichen Transaktionsaufwendungen verbunden.

Vielen deutschen Lebensversicherungen werde also ihre wirtschaftliche Perspektive entzogen, wenn Kapitaleinsatz und Kapitalertrag dauerhaft in derartige Missverhältnisse geraten. Die NAG befürchtet das Verschwinden vieler Lebensversicherer vom Markt und in der Folge den Abbau vieler tausend Arbeitsplätze. 

Aber auch die Kunden der verbleibenden Versicherer hätten erhebliche weitere Absenkungen ihrer zu erwartenden Altersversorgung hinzunehmen.
Dies komme einer faktischen Enteignung der Lebensversicherungssparer in Deutschland gleich. Die NAG fordert Draghi in dem Brief auf, dieser durch eine maßvollere Politik der EZB Einhalt zu gebieten. Dies würde nicht nur die deutschen Lebensversicherungsunternehmen und die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern vor allem die vielen Millionen Kunden dieser Unternehmen mit Blick auf ihre Altersvorsorge wirtschaftlich wieder in einen angemessenen Zustand zurückversetzen.

Baier: „Ein Weiter-so bedeutet Insolvenzen, Arbeitsplatzverluste und Milliardeneinbußen in der Altersversorgung der Bevölkerung mit absehbaren Folgen nicht nur für den Wohlstand unserer Bürger, sondern auch für die Belastung der Staatskasse.“

Hintergrund: Die NAG ist die erste deutsche Spezialgewerkschaft für die Interessen der Beschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe. Ihr Ziel ist es, die Beschäftigten in der deutschen Versicherungsbranche zusammenzuschließen, um mit ihnen und für sie ganz gezielt für die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten des Innen- und des Außendienstes einzutreten.

An einer solchen Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat es in der Versicherungswirtschaft bislang gefehlt. Zwar behauptet die Gewerkschaft für den Dienstleistungsbereich ver.di ihre Tariffähigkeit auch für die Versicherungswirtschaft, konnte aber dafür kürzlich vom Landesarbeitsgericht Hessen mangels belastbarer Mitgliederzahlen für den Versicherungsbereich keine Bestätigung erhalten.

Das Schreiben an Draghi im Wortlaut finden Sie hier. Weitere Informationen, Interviews und Fotomaterial auf Anfrage.

Weiter auf dem Wachstumspfad: Thomas Kreismer verstärkt das Team der NAG!

Der ehemalige Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der vhv Versicherungen, Thomas Kreismer, wird ab dem 1. Mai 2015 für die NAG als Bundessekretär tätig. Er wird in dieser Funktion Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte betreuen, die NAG auf Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Versicherungswirtschaft und im Dialog mit den Mitgliedern vertreten. "Mit Thomas Kreismer haben wir einen Kollegen gewinnen können, der exakt unserem Anforderungsprofil entspricht und unser Branchenprofil weiter schärft", zeigt sich die Vorsitzende der NAG, Waltraud Baier, erfreut. Durch seine Positionen in den Betriebsratsgremien der vhv-Gruppe und auch in der ver.di-Tarifkommission Versicherungen verfügt Thomas Kreismer über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz nicht nur in der Vertretung von Beschäftigten, sondern über den für die NAG so wichtigen Branchenhintergrund. "Wer für die NAG tätig ist, versteht Versicherungen. Das unterscheidet uns sehr deutlich von unseren gewerkschaftlichen Wettbewerbern", führt Waltraud Baier aus.

Thomas Kreismer blickt seinerseits mit großer Vorfreude auf seine neue Tätigkeit bei der NAG: "Ich freue mich darauf, die erfolgreiche Entwicklung der NAG weiter mit vorantreiben zu können und mit den Beschäftigten der Versicherungswirtschaft und ihren Interessenvertretungen zusammenarbeiten zu können!"

Thomas Kreismer web optimiert

Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) kritisiert LAG-Entscheidung zu ihrer Tariffähigkeit und mahnt das Grundrecht auf freie Gewerkschaftsgründung an

Nachdem das Landesarbeitsgericht Frankfurt auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die Tariffähigkeit der NAG “derzeit aufgrund fehlender Mächtigkeit“ abschlägig urteilte, stellt sich die NAG auf eine weitere rechtliche Auseinandersetzung ein. Ihrer Überzeugung nach hält diese Entscheidung weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stand.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier, erklärt, man wolle die Entscheidungsbegründung abwarten und sehr genau prüfen, welche juristischen Schritte möglich seien. Diese werde man vollumfänglich ausschöpfen.  “Wir sind eine junge Gewerkschaft mit einer sehr erfolgreichen Entwicklung und einem klar geschärften Branchenprofil“, führt Baier aus. Es könne nicht hingenommen werden, dass nach gerade einmal zwei Jahren kontinuierlichen Aufbaus der NAG der Zugang zum Tarifgeschehen vorerst gerichtlich abgeschnitten werde.

Würde diese Entscheidung rechtskräftig werden, bedeutete dies, dass eine Gewerkschaft innerhalb von gut zwei Jahren ihre Durchsetzungsfähigkeit beweisen muss, wohingegen bspw. die größte Dienstleistungsgewerkschaft der Welt ver.di seit gut zwei Jahren vergeblich versucht, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Zudem sei dieses Statusverfahren das bundesweit Erste, das dem durch den Gesetzgeber vorgenommene Verkürzung des Instanzenzuges unterworfen ist. Die NAG ist der Auffassung, dass dies eine weitere unzulässige Einschränkung ihres Grundrechts auf Koalitionsbildung darstellt.

Gegenstand der Erörterungen beim LAG Frankfurt war u.a., dass der Antrag von ver.di auf Feststellung der Nichttariffähigkeit der NAG rechtsmissbräuchlich sei. Ver.di habe wiederholt in zahlreichen Erklärungen gegenüber Beschäftigten, Arbeitgebern und Mitgliedern vor einem Eintritt in die NAG und vor Verhandlungen mit der NAG gewarnt. Ver.di missbrauche das gerichtliche Statusverfahren mit dem Versuch, eine unliebsame Konkurrentin loszuwerden.  Dass sie die NAG ausgesprochen ernst nehme, beweise eine rechtswidrige Aktivität ihres Bereiches Finanzdienstleistungen: Dort sicherte man sich die Web-Domain www.neueassekuranzgewerkschaft.de und leitete Interessenten an der NAG direkt auf die eigene Homepage um. Erst kurz vor dem Termin hatte sich zudem herausgestellt, dass ver.di trotz gegenteiliger Zusagen die Web-Domain nicht gelöscht hatte. Insoweit sind unabhängig vom Frankfurter Verfahren weitere juristische Schritte geplant.

Ver.di nutzt das Verfahren offensichtlich darüber hinaus, um auch bei ihr selbst streng vertraulich gehaltene Informationen von der erfolgreichen Konkurrentin NAG herauszubekommen. “Es ist offensichtlich, dass es ver.di darum geht, die Mitgliederstärke der NAG und ihre Finanzlage zu erfahren, um daraus im Wettbewerb Vorteile zu ziehen“, sagt Baier. Die NAG halte an ihrem Weg des dynamischen Wachstums und der konsequenten Interessenvertretung für die Versicherungsangestellten fest. Ungeachtet des Monopolanspruchs von ver.di.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06 41 - 350 99 794 sowie der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Die PDF-Version dieser Presseerklärung finden Sie hier.

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