Streiken ist ein Grundrecht!
Nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes darf jeder Mensch sich an einem Streik beteiligen. Es braucht keine Zustimmung und keine Genehmigung. Dein Recht - deine Entscheidung.
Gut zu wissen: Wenn Du Mitglied bei der NAG bist und an ganztägigen Streiks teilnimmst, bekommst Du von uns pro Streiktag einen Ausgleich in Höhe von zwei Monatsbeiträgen. So fängt Deine Gewerkschaft den Gehaltsabzug solidarisch mit auf! Schreibe dazu einfach eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Du bekommst dann von uns weitere Informationen.
Muss ich vorher Bescheid geben, dass ich streike?
Nein. Du musst deine Teilnahme am Streik nicht vorab mitteilen - auch nicht, wenn Deine Führungskraft fragt.
Tipp: Der Arbeitskampf richtet sich gegen den Arbeitgeberverband - nicht gegen einzelne Führungskräfte. Ob Du ihnen freiwillig etwas sagst, entscheidest Du nach Deinem Gefühl.
Muss ich mich abmelden, wenn ich streike?
Nein. Es ist keine mündliche oder schriftliche Abmeldung notwendig. Wenn Du nach einem offiziellen Streikaufruf nicht zur Arbeit erscheinst oder Deine Arbeit niederlegst, nutzt Du Dein Streikrecht. (BAG-Urteil vom 31.05.1988)
Muss ich stempeln oder mich ein-/ausbuchen?
Nein.
• Bei einem ganztägigen Streik wird nicht gestempelt.
• Entscheidest Du Dich spontan während des Tages für die Teilnahme, keine „Gehen“-Buchung machen - sonst wird Deine Teilnahme als freiwillige Freizeit verstanden und das Streikziel untergraben.
Fehlende Kommen-/Gehen-Buchung? So gehst Du vor:
• Melde Dich nach dem Streik bei Deiner Führungskraft und teile mit, dass Du gestreikt hast.
• Die Personalabteilung bucht die fehlenden Stunden als "unentschuldigt" bzw. "unbezahlten Urlaub" und zieht das Gehalt entsprechend ab.
• Eine Verrechnung mit Überstunden ist nicht zulässig - das würde nicht als Streik gelten.
• Die Personalabteilung darf Dich fragen, wie lange Du gestreikt hast - diese Abfrage ist rechtlich erlaubt.
Achtung: Der Arbeitgeberverband will konsequenten Lohnabzug!
Der AGV (Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V.) fordert seine Mitgliedsunternehmen ausdrücklich auf, bei Streikbeteiligung konsequent den Lohn abzuziehen. Ein „arbeitgeberfinanzierter“ Streik müsse laut AGV unbedingt vermieden werden - selbst wenn das zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Noch Fragen?
Melde Dich gerne bei uns - wir helfen Dir weiter!
Deine NAG - Mehr geht nur gemeinsam!