Die Regierungskoalition hat die für den 01.02.2013 geplante Abstimmung des Bundestages über den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BT-Drs. 17/4230) von der Tagesordnung genommen und weitere Gespräche mit allen Beteiligten angekündigt. Und das ist auch richtig so!
Über 100.000 Unterzeichner hatten mit ihrer Unterschrift unter eine Petition ihre berechtigte Kritik gegen das Gesetzesvorhaben zum Ausdruck gebracht. Auch viel NAG-Mitglieder haben das getan.
Das Arbeiten im Innen- und Außendienst in der Versicherungsbranche ist durch den Einsatz von Datenverarbeitungstechnik geprägt. Viele unserer Mitglieder üben in ihrer Eigenschaft als Betriebsräte die Mitbestimmungsrechte im Sinne der Kolleginnen und Kollegen hierbei ständig aus.
Wir lehnen den vorgelegten Änderungsentwurf als Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten ab. Beschäftigte dürfen im Betrieb keinen Datenschutz zweiter Klasse erhalten, um wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber damit zu dienen.
- Die Erweiterung des Arbeitsvertrages zur Rechtsgrundlage der Datennutzung, um „die gegenüber dem Beschäftigten bestehenden Rechte des Arbeitgebers einschließlich der Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrzunehmen“(§32 g) ist ein Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen, deren Rechte hierzu noch nicht einmal gestärkt werden.
Mit dieser Formulierung wird dem Arbeitgeber ein weites, nicht spezifiziertes Nutzungsrecht für Beschäftigtendaten eröffnet und der Beschäftigte gibt sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Betriebseingang ab. - Im Sinne von „gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben.“ (Vorblatt B des Gesetzentwurfes), werden mit den §§ 32 d und e die Möglichkeiten der Überwachung der Beschäftigten bei Strafverdacht oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber als Betriebspolizei grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Das Verbot einer Verwertung von Daten außerhalb der angestrebten Zweckbestimmung fehlt.
- Dieser Gesetzentwurf schützt die Beschäftigten vor unrechtmäßiger Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten dadurch, dass die Rechtmäßigkeit durch dieses Gesetz hergestellt werden soll. Jeder einigermaßen sachkundige Arbeitgeber wird in die Lage versetzt, Datenschutzskandale „ordnungsgemäß“ zu vermeiden.
- Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag aufgegeben.
Für die von der Regierungskoalition angekündigten Gespräche mit den Betroffenen, haben wir den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Rainer Brüderle unsere Gesprächsbereitschaft zum Ausdruck gebracht.
Betriebsräte aus der Allianz Private Krankenversicherung, der Barmenia, der Central, der Continentale, der Europa Versicherung, der Gothaer Krankenversicherung, der Halleschen Privaten Krankenversicherung und der Versicherungskammer Bayern haben sich zu einer Initiative
Bürgerversicherung? Nein danke! | ![]() |
zusammengeschlossen. Sie reagieren damit auf die drohende Vernichtung von etwa 75.000 Arbeitsplätzen in der Branche.
In vielen Branchen werden immer wieder Arbeitsplätze abgebaut. Der Widerstand der Betroffenen macht immer wieder Schlagzeilen, ganz aktuell die Beschäftigten von Opel in Bochum. Opel hat dort heute ca. 3.400 Arbeitsplätze und will dort in vier Jahren keine Autos mehr bauen. Zu Recht wehren sich die Kolleginnen und Kollegen, nur der Arbeitsplatz sichert ihnen ein Einkommen. Nur über den viel heftigeren Abbau von Arbeitsplätzen in der privaten Krankenversicherung wird in der Öffentlichkeit der Mantel des Schweigens gebreitet. Dabei bedeutet der Abbau der Arbeitsplätze dort, dass über 70.000 Menschen ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren.
Wir
wünschen Euch
ein frohes Weihnachts-
fest, ein paar Tage
Gemütlichkeit mit viel Zeit
zum Ausruhen und Genießen,
zum Kräfte sammlen
für ein neues Jahr. Ein
Jahr ohne Seelenschmerzen und
ohne Kopfweh, ein Jahr ohne Sorgen,
mit soviel Erfolg, wie man braucht,
um zufrieden zu sein, und nur soviel,
Stress, wie Ihr vertragt, um gesund zu bleiben,
mit so wenig Ärger wie möglich und
soviel Freude wie möglich, um 365 Tage lang rundum
glücklich zu sein. Diesen Weihnachtsbaum der guten
Wünsche überreiche wir Ihnen mit vielen herzlichen Grüßen
Ihre NAG
Stand up and fight . . . 600 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf der NAG und demonstrierten am 4.12. in München für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Lautstark setzen sie ein deutliches Zeichen gegen den beabsichtigten personellen Kahlschlag des ERGO-Vorstandes und für eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik!
Lesen Sie hier die Presseerklärung
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
innerhalb von einer Woche ist es uns gelungen, rund 1.300 Kollegen dazu zu bewegen, ein deutliches Zeichen zu setzen:
- gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes
- für soziale Schutzregelungen
- für eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik
- gegen vertriebsschädigende Planungen
- für die Ausbildung und Übernahme junger Menschen
Rund 1.300 Kolleginnen und Kollegen sind am 28.11. und 4.12. unserem Aufruf gefolgt und auf die Straße gegangen. Darauf sind wir stolz als NAG, denn innerhalb eines so kurzen Zeitraumes so viele Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren, bedarf schon einiges an Aufwand und zeugt von der Organisationsfähigkeit der NAG. Stolz sind wir aber insbesondere auch auf jedes einzelne Mitglied, das sich am 28.11. und/oder 4.12. in unsere Aktion(en) eingebracht hat.
Rund 700 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf der NAG und demonstrierten für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und gegen den beabsichtgten personellen Kahlschlag des ERGO Vorstandes.
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