NAG und Prof. Dr. Matthias Beenken starten Umfrage zu Homeoffice in der Versicherungswirtschaft

Aichach, 19.05.2020 – Viele Unternehmen der Assekuranz haben ihre Belegschaften aufgrund der Corona-Krise zu sehr großen Teilen in Abstimmung mit ihren Betriebsräten ins Home-Office geschickt. „Teilweise arbeiten über 90% unserer Kolleginnen und Kollegen von zuhause aus“, schildert Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Noch vor wenigen Monaten wiesen die meisten Arbeitgeber Homeoffice in größerer Anzahl als technisch nicht durchführbar, nicht gewollt und mit dem Arbeitsgut unvereinbar zurück, inzwischen haben alle dazugelernt“, ergänzt die Gewerkschafterin. Es sei zu unterscheiden zwischen Homeoffice im Sinne von gelegentlichem mobilen Arbeiten und auf Dauer angelegten Telearbeitsplätzen, auch wenn in den letzten Wochen viele Beschäftigte permanent im Homeoffice gearbeitet haben.

„Uns erreichen von den Kolleginnen und Kollegen viele Erfahrungsberichte: Vom Laptop am Küchentisch über ausgesprochen anspruchsvolle Betreuungssituationen parallel zur Arbeit bis hin zu Anpassungserfordernissen an digitale Führung und Zusammenarbeit“, so Mücke. Den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten habe die NAG ebenso auf dem Schirm wie die Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation der Unternehmen hinsichtlich Arbeitsplatz- und Standortsicherheit und Fragen des neuen digitalen Miteinanders.

Vor diesem Hintergrund startet die NAG mit dem heutigen Datum bis zum 5. Juni eine Umfrage zum Thema Homeoffice in der Versicherungswirtschaft. Die Umfrage finden Interessierte auf der Homepage der NAG: www.n-a-g.eu. Für die wissenschaftliche Begleitung konnte Prof. Dr. Matthias Beenken, renommierter Versicherungswissenschaftler von der FH Dortmund gewonnen werden. Sowohl bei der Entwicklung des Fragebogens als auch bei der Auswertung arbeiten die Gewerkschaft und er eng zusammen.

„Wir wünschen uns von den Beschäftigten eine rege Teilnahme an der Umfrage“, erhofft sich Prof. Dr. Beenken. „In den letzten Wochen haben alle Beteiligten Erfahrungen gesammelt, die dem Arbeitsleben in der Versicherungswirtschaft dauerhaft dienlich sein sollen.“ Beschäftigte hätten jetzt die Chance darzustellen, welche positiven und negativen Erfahrungen sie gesammelt hätten, ob und inwieweit sie auch künftig an gelegentlicher mobiler Arbeit interessiert sind und wie die Unterstützung durch die Arbeitgeber hierfür aussehen muss.

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Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in Zeiten der Corona-Krise

Aichach, 26.03.2020 - Die Corona-Krise stellt jeden von uns vor erhebliche Herausforderungen. Die Ausbreitung des Coronavirus hat nicht zuletzt auch große Auswirkungen auf die Arbeitswelt. In unserem aktuellen Video geht Marco Nörenberg, Vorsitzender des NAG-Gewerkschaftsrates, auf Fragen zur Arbeit der Betriebsräte ein. Denn auch in Krisenzeiten dürfen die Rechte von Betriebsräten nicht beschnitten werden.

Wir stellen Ihnen in diesem Zusammenhang die aktuelle Erklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte auf COVID -19 sowie ein Muster für eine Regelungsabrede für die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats/Gesamtbetriebsrats/Konzernbetriebsrats und seiner Ausschüsse als Telefon- oder Videokonferenzen sowie die dort gefassten Beschlüsse zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

#BleibenSieGesund

50 Jahre Gesamtbetriebsrat der Continentale Krankenversicherung a.G.

Aichach, 19.12.2019 – Am Donnerstag den 12. Dezember feierte der GBR der Continentale Kranken in Dortmund sein 50jähriges Bestehen. Genau auf den Tag im Jahre 1969 wurde dieser gegründet.

Werner Koritzius, der erste Vorsitzende, blickte in seiner Rede auf die Anfänge zurück. Durch eine Gewerkschaftsschulung, die er als Betriebsrat der Hauptverwaltung besuchte, gelangte er zur Überzeugung, dass es für die Continentale Kranken mit mittlerweile 25 Betrieben notwendig sei, einen Gesamtbetriebsrat zu gründen. Er wurde zum ersten GBR-Vorsitzenden gewählt und bekleidete das Amt von 1969-2001.

20191213 50 Jahre GBR ContiSein Nachfolger wurde Bernd Schneider, der im Jahre 2010 auch zu den Mitbegründern der Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) gehörte. In seiner Rede betonte Bernd Schneider ausdrücklich den kritisch-konstruktiven Dialog und die gelebte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung und Personal. „Kritik ist notwendig, um konstruktiv an Veränderungen teilhaben zu können. Und Vertrauen ist immer wichtig. "So haben wir stets gearbeitet"  erklärte Bernd Schneider. Dabei sei es wichtig, weder Rambo noch Mutter Theresa zu sein.“ Auch die besondere Rolle der NAG für die PKV und in der Continentale Kranken hob Bernd Schneider hervor. Dem Gesamtbetriebsrat der Continentale gehören weit überwiegend NAG-Mitglieder an.

Bernd Schneider geht im kommenden Jahr in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger und somit erst dem dritten Conti GBR-Vorsitzenden wurde Hans-Werner Weiser gewählt.

Zwischen den Reden der Betriebsräte und des Vorstands und den verschiedenen Gängen zum Essen, trat immer wieder der Kölner Kabarettist Christof Brüske auf und unterhielt sehr humorvoll die zahlreichen Gäste. Mittendrin: NAG-Vorstandsmitglied Joachim Liesenfeld und Gewerkschaftsratsvorsitzender Marco Nörenberg.

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"Schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland": NAG rügt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Tariffähigkeit und kündigt Gang zum EMGR an

Aichach, 22.11.2019 – Mit allergrößtem Unverständnis hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, nach der ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt aus April 2015 nicht zugelassen wurde. Für diese Entscheidung benötigte das Bundesverfassungsgericht vier Jahre. Das LAG hatte auf Antrag der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nach nur vierjährigem Bestehen der NAG festgestellt, dass diese nicht groß und mächtig genug sei, um die vollen Rechte einer tariffähigen Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu können.

„Dies ist ein schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Auf der einen Seite gibt es das Grundrecht auf Gewerkschaftsgründung aus Art. 9 Absatz 3 GG, und wenn man das in Anspruch nimmt, kommt unmittelbar nach der Gründung ein „DGB-Monopolist" und entzieht einem dieses Recht mit Hilfe der Gerichte wieder", schildert Mücke.

Die NAG werde nun den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg gehen, dies sei so beschlossen worden, so Mücke. Artikel 11 der Europäischen Menschrechtskonvention würde die Gründung von Gewerkschaften ausdrücklich beinhalten. „Wenn man aber faktisch an einer Gründung gehindert wird, wird dieses Recht unterlaufen."

Mücke weiter: „Wenn diese Entscheidung am Ende bestehen bliebe, hieße das: Entweder man ist bereits bei der Gründung unmittelbar groß und tarifmächtig, oder man kann in Deutschland keine tariffähige Gewerkschaft mehr gründen!" so die Gewerkschafterin. Dabei wurden an die NAG Maßstäbe angelegt, die in der Versicherungswirtschaft auch von der Gewerkschaft ver.di mit einem Organisationsgrad von – nach eigener Aussage - unter 10 % bei weitem nicht erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang sei besonders unverständlich, dass in der Karlsruher Entscheidung überhaupt nicht auf die Notwendigkeit einer Prognose für neugegründete Gewerkschaften eingegangen worden sei. „Wir sind mittlerweile in 50 Unternehmen der Branche vertreten, Tendenz weiter steigend. Darunter befinden sich alle relevanten großen Marktteilnehmer", so Mücke. Insoweit sei der Gang nach Straßburg aus Sicht der NAG auch einer über die reinen Interessen der NAG hinaus im Sinne der Gewerkschaftspluralität. Die Gewerkschaft ver.di sei daran erinnert, dass die Bekämpfung kleinerer und neuerer gewerkschaftlicher Wettbewerber durch so genannte Statusverfahren die Gewerkschaftsfreiheit infrage stellt.

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NAG spricht sich gegen CDA-Vorschlag für ein staatliches Standardprodukt in der Altersvorsorge aus und fordert Politik zur Entbürokratisierung von Riester auf

Aichach, den 08.11.2019 - Als weiteren Angriff auf die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und die Assekuranz insgesamt sieht die NAG den Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) zur Stärkung privater Altersvorsorge für den CDU-Parteitag Ende November. Dieser sieht vor, alle Arbeitnehmer zu einer Vorsorge in einer aktienbasierten Anlage ohne Garantien in öffentlicher Trägerschaft zu verpflichten.

„Die einen wollen die Private Krankenvollversicherung abschaffen", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft mit Blick auf die Grünen, SPD und Linke sowie ver.di und den DGB. „Und die anderen wollen der Lebens- bzw. Rentenversicherung die Grundlage entziehen!" Eine Zwangsversicherung über versteuerte Nettolöhne bevormunde zudem die Beschäftigten.

Und während für die Sparanteile von Lebensversicherungen eine Defensive Anlage regulatorisch vorgegeben und diese von den Anbietern mit Risikokapital hinterlegt werden muss, soll nunmehr die Anlage in Aktienmärkten den Sparern das Heil bringen. „Damit würde die Zinspolitik der EZB staatlich organisiert auf eine neue Spitze getrieben", schildert Mücke. Denn während die privaten Lebensversicherer regulatorisch gezwungen sind, renditeschwach zu absoluten Niedrigzinsen große Teile in Staatsanleihen anzulegen, soll das über die „Staatslösung" umgangen werden. Bezeichnend in dieser Hinsicht Punkt 6 des CDA-Antrages. Dort steht: „Vorteile des Kapitalmarktes nutzen: Aktienbasierte Anlage ohne Garantieleistung um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden." Genau dies aber werde der Versicherungswirtschaft auferlegt, mit umfassenden Folgen für die Attraktivität der Produktes.

Die NAG kritisiert darüber hinaus ebenso wie der Vermittlerverband BVK, dass mit einem staatlich verordneten Standardprodukt die sozialpolitische Aufgabe der Versicherungsvermittler deutlich geschwächt wird. So sorgen dank der qualifizierten Vermittlungstätigkeit die meisten Deutschen für das Alter mit Lebens- und Rentenversicherungen sowie mit Riester-Produkten vor.

Im Gegenteil fordert die NAG die Politik auf, die vorhandenen Formen der privaten Altersversorgung attraktiver auszugestalten. Dazu gehört zuvorderst eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der staatlichen Riester-Förderung und eine Entlastung bei den Risikokapitalrestriktionen, die zu einer geringfügig renditeorientierteren Anlage der Versichertengelder nötig wäre.

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