ERGO Hamburg: Gewerkschaftsratsvorsitzender Marco Nörenberg nach überwältigendem Wahlsieg als Betriebsratsvorsitzender bestätigt.

Mit 89% der Wählerstimmen hat die vom NAG-Gewerkschaftsratsvorsitzenden Marco Nörenberg angeführte Liste „NAG – Klare Kante“ bei der Betriebsratswahl am ERGO Standort Hamburg einen spektakulären Wahlsieg errungen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di trat mit einer eigenen Liste an und erzielte 11% der Stimmen. Zudem konnte zum dritten Mal in Folge die Wahlbeteiligung gesteigert werden. Über 100 Beschäftigte des Standortes hatten auf der NAG-Liste kandidiert.

„Wir sind über das Wahlergebnis sehr froh und sehen uns in unserem Kurs deutlich bestätigt“, führt Nörenberg aus. Die Betriebsräte hätten stets hart verhandelt und Konzernchef Markus Rieß in den Interessenausgleichsverhandlungen zur neuen ERGOStrategie einiges abverlangt. So haben etwa im Juli 2016 in der heißen Phase der Verhandlungen sich über 1000 Beschäftigte an einem Warnstreik der NAG in Hamburg beteiligt. Erst im Anschluss daran hatte es Zugeständnisse des Arbeitgebers bei Kündigungsschutz und Sozialplänen gegeben. Nörenberg ist sich sicher: „Dieses Wahlergebnis hat sicher auch das Management aufmerksam registriert. Wer die Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen gefährdet, muss auch künftig mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen“.

In der konstituierenden Sitzung ist Marco Nörenberg erneut zum Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt worden.

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ERGO Direkt - Beschäftigte solidarisieren sich jetzt in der NAG

Gießen, 01.03.2017 – Seit 6.30 Uhr verteilt Gewerkschaftsratsvorsitzender Marco Nörenberg zusammen mit ebenso fleißigen wie unerschrockenen Kolleginnen aus der ERGO und der ERGO Direkt Flugblätter der NAG bei der ERGO Direkt.

In der Situation der bedrohten Arbeitsplätze durch veränderte Strategieplanungen stehen wir fest an der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen und ihres Betriebsrates. Dem Vorstand rufen wir zu: Einigt Euch mit Euren Betriebsräten auf verbindliche Arbeitsplatzschutzregelungen, sonst wird die NAG nicht zögern, diese - nötigenfalls konfliktorientiert - durchzusetzen!

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Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) fordert den Arbeitgeberverband (agv) zu Tarifverhandlungen auf

Gießen, 01.02.2017 – Die Gewerkschaft für Versicherungsangestellte NAG hat sich mit der Situation des am 31.3.2017 auslaufenden Gehaltstarifvertrages befasst und den Arbeitgeberverband (agv) zu Verhandlungen über deutliche Einkommenssteigerungen, die Ausweitung arbeitsplatzsichernder Tarifregelungen und eine Nachwuchsoffensive durch eine deutliche Steigerung der Ausbildungsplätze aufgefordert. Konkret fordert die NAG eine Anhebung der Einkommen um 5% für 12 Monate, ein inhaltlich ausgeweitetes Rationalisierungsschutzabkommen, ein zeitlich verlängertes Altersteilzeitabkommen und eine angehobene Ausbildungsplatzquote.

„Die bisher zwischen agv und ver.di ausgehandelten Gehaltssteigerungen zeichnen sich im Wesentlichen durch lange Laufzeiten und ein niedriges Niveau aus“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstandes der NAG. Dadurch sei von den Versicherungsbeschäftigten über die letzten 10 Jahre eine Einkommensentwicklung unterhalb der Inflation zu beklagen. Sogar Niedriglohngruppen in Nähe des heutigen Mindestlohnes seien vereinbart worden. Diese, auch anderen Branchen gegenüber unterdurchschnittlichen Einkommenssteigerungen, haben nicht etwa zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in der Branche geführt, sondern die Unternehmen überbieten sich gegenseitig mit ihren Programmen zum Arbeitsplatzabbau. Zugleich seien immense Investitionsprogramme in Digitalisierungsprojekte mit vorhersehbaren Gefährdungen der Sicherheit der Arbeitsplätze sowie Gewinn- und Dividendensteigerungen zu beobachten. „Die Einkommen der Assekuranzbeschäftigten haben weder mit dem Produktivitätsfortschritt der Branche noch mit der Gewinnsteigerung der Eigentümer Schritt halten können.“, zeigt Baier auf.

Denkbar sei aus Sicht der NAG auch, über Anschubfinanzierungen für betriebliche Altersversorgungen zu Tarifregelungen zu kommen. „Das würde der Branche im gegenwärtigen Diskussionsumfeld über betriebliche Altersversorgung nicht nur gut zu Gesicht stehen, sondern auch ein notwendiges Statement zum eigenen Geschäftsmodell beinhalten“, so Baier. Auch die Sicherheit der Arbeitsplätze würde immer weiter abnehmen. Das bislang zwischen den Tarifparteien vereinbarte Rationalisierungsschutzabkommen würde dem bei weitem nicht ausreichend begegnen. „Deshalb haben wir dem agv eine ausgeweitete Vereinbarung vorgeschlagen, die vom Arbeitsplatzverlust Betroffene wesentlich stärker schützt“, so die Gewerkschafterin. Zudem bedürfe es dringend einer zeitnahen Umkehr der Ausbildungsplatzpolitik der Unternehmen. „In vielen Versicherungsunternehmen wird die demographische Entwicklung vollkommen ausgeblendet“, sagt Baier. Während der Gesamtmarkt den Wettbewerb um die Potentialträger der Zukunft längst aggressiv betreibe, blende ausgerechnet die Branche, zu deren Kerngeschäft die Tiefenkenntnis über demographische Zusammenhänge gehört, die Erfordernis rechtzeitiger Nachwuchssicherung in nicht zu verantwortender Weise aus. „Kurzfristiges Renditedenken schlägt in vielen Häusern eine langfristige Strategie“.

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"Neujahrsgrüße" vom Gespenst Bürgerversicherung - Nach der Bertelsmann-Stiftung sollen Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden werden

Gießen, 20.01.2017 – Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einbinden und zugleich auch noch Milliarden Euro einsparen. Solche "Neujahrsgrüße" der Bertelsmann-Stiftung sind bei den Kämpfern für die Bürgerkrankenversicherung in der SPD, bei Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hochwillkommen, träumen doch manche von einem rot-rot-grünen Bündnis nach der Bundestagswahl im September. Die Bertelsmann-Stiftung hat für den Systemwechsel in der Krankenversicherung das IGES-Institut (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung) in Berlin bemüht. Dies überrascht nicht, denn wer auch immer seinem Konzept für eine Bürgerversicherung im Gesundheitswesen einen objektiven Anstrich verpassen will, der bemüht das IGES. Waren es in der Vergangenheit die Gewerkschaft ver.di und die Hans-Böckler-Stiftung des DGB, so ist es diesmal die Bertelsmann-Stiftung. Die ist in Sorge, dass die Beihilfe, die Beamte im Krankheitsfall von ihrem öffentlichen Arbeitgeber bekommen, den Steuerzahler in Zukunft mehr Geld kostet. Der Grund: Auch die Lebenserwartung von Beamten steigt und damit der Anteil derer, die bereits im Ruhestand sind.

Die Bertelsmann-Stiftung zitiert dazu Prof. Dr. Thorsten Kingreen, der in Nürnberg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht innehat. „Die Beihilfe gehört nicht zu den durch die Verfassung geschützten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Sie kann daher in ein System der Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen überführt werden.“ Davon ausgehend will das IGES-Institut alle Beamten, die weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdienen, in der GKV pflichtversichern und den andren den Wechsel in die GKV ermöglichen. Und dann kommt auch noch die frohe Botschaft: Der Staat spart so jährlich 3,2 Milliarden Euro, die gesetzlichen Kassen senken die Beiträge, was weitere 680 Millionen einbringt und die Beamten sparen 580 Millionen im Jahr, weil die Kassen billiger sind als die private Krankenversicherung (PKV). In der Summe fließen dann 4,46 Milliarden Euro weniger in das Gesundheitswesen, Tendenz steigend.

"Was Bertelsmann-Stiftung und IGES-Institut verschweigen ist, dass für weniger Geld auch weniger Leistung erbracht wird. Besonders auf dem Land wird so die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung deutlich eingeschränkt", erklärt Klaus Roth, Sprecher des PKV-Ausschusses der NAG. Die Gewerkschaftsvorsitzende Waltraud Baier ergänzt: "Die Beihilfe für Ruheständler ist ja kein Almosen des Staates, sondern arbeitsrechtlich Entlohnung für die im Leben geleistete Arbeit. Daher könnte ein Systemwechsel nur für neue Beamtenverhältnisse gelten. Wir sind solidarisch mit den beamteten Kollegen, weil wir jede Kürzung der sozialen Errungenschaften der Beschäftigten ablehnen."

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Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) positioniert sich zum Referentenentwurfes zur IDD-Umsetzung

Gießen, 17.01.2017 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat im November 2016 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb" (Versicherungsvertriebsrichtlinie – IDD) vorgelegt. Die NAG hat bewertend Stellung bezogen.

"Die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Regulierungsnormen auf Onlinevertrieb und Vergleichsportale wird von der NAG begrüßt“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstands der NAG. Zudem plädiert die Gewerkschaft dafür, die vorgesehene Streichung der Ausnahme von Beratungspflichten für den Fernabsatz unbedingt vorzunehmen. „Die Versicherungsunternehmen fordern wir auf, den Vertrieben konsequent die nötige Zeit für komplexe Beratungen einzuräumen und keinerlei Verkaufsaktionen ohne Beratung durchzuführen“, ergänzt Baier. Die NAG sieht hierin einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Herstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit.

Zudem begrüße die Gewerkschaft die Regelungen zur permanenten Weiterbildungspflicht. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen sowie eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten seien Voraussetzungen für das Erreichen der hierauf gerichteten Zielsetzungen. Wichtig sei, Angestellten die nötige Freistellung zu gewähren und ein unabhängiges Qualitätscontrolling festzuschreiben. „Die Unternehmen rufen wir dazu auf, die Mitbestimmungsgremien intensiv einzubinden“, sagt Baier. Die NAG werde an der Seite der Interessenvertretungen stehen, sollten sich Unternehmen aus den Verpflichtungen herauswinden wollen.

"Wir haben den Gesetzgeber zu klaren Regelungen aufgefordert, auch zur Sanktionierung von Arbeitgebern, die gegen hierauf gerichtete Vorgaben verstoßen.", schildert die Gewerkschafterin.
Insgesamt halte die NAG die Einrichtung einer externen, unabhängigen Qualitätskontrolle mit der Befugnis gegenüber den VU zur Auskunftseinholung, Beratung der VU und Beratung der BaFin für erforderlich. Diese externe Qualitätskontrolle sollte durch einen Beirat unterstützt werden, dem etwa BWV, AGV, NAG und andere Vermittlerverbände etc. angehören.

Zudem sei erforderlich, zur Vermeidung falscher Anreize durch Verkaufsziele, Vergütungen, etc., dem Kunden weniger geeignete Versicherungen zu empfehlen, eine umfassende Mitbestimmung bei Gestaltung von Vergütungssystemen und Verkaufszielen festzuschreiben. Generell dürften nur Verkaufsziele und Vergütungen eingesetzt werden, die dem Kundeninteresse entsprechen, so Baier.

Weitergehende Regelungen wie Provisionsoffenlegungen oder Provisionsverbote lehnt die NAG fortgesetzt ab. „Die NAG ist gegen eine Offenlegung von Vertriebsprovisionen, weil sie kein Transparenzgewinn für den Verbraucher bietet, tatsächlich sogar- im Gegensatz zum Aufwand der NAG befürworteten Ausweis der gesamten Abschlusskosten 65 – irreführend ist.“, meint Baier.

Darüber hinaus spreche sich die NAG gegen Provisionsverbote aus, weil eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch ein Verbot von Provisionszahlungen nicht erkennbar ist.

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